Ausbildungsklasse "L"

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max. 32 km / h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km / h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden). Außerdem; Flurförderfahrzeuge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km / h.
 
Vorbesitz: nein
Mindestalter: 16 Jahre
Anmeldung: mit 15 ½ Jahren
Einschluss von Klassen: keine
Befristet: nein

Min. theoretische Ausbildung:
  • Grundstoff
    12 Doppelstunden á 90 Minuten

  • klassenspezifischer Stoff
    4 Doppelstunden á 90 Minuten
Min. praktische Ausbildung:
  • Überlandfahrt
    5 Stunden á 45 Minuten
  • Autobahnfahrt
    4 Stunden á 45 Minuten
  • Nachtfahrt
    3 Stunden á 45 Minuten
Das brauchen Sie:
  • Sehtest
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • oder Erste-Hilfe
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