Pflichtstunden

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden erhalten müssen, die sich mit folgenden Inhalten befassen:

  • Fahren auf Landstraßen,
  • Fahren auf Autobahnen
  • Fahren im Dunkeln bzw. in der Dämmerung.

Diese sog. "Pflichtfahrten" sollen im letzten Ausbildungsdrittel absolviert werden, da der Fahrschüler bereits ausreichende Fahrkenntnisse zur eigenständigen Führung des Kraftfahrzeugs erworben haben muss.

Für die Fahrten auf der Landstraße sieht der Gesetzgeber 5 Pflichtstunden vor. Die Fahrten auf der Autobahn sollen mit 4 Pflichtstunden absolviert werden und die sog. "Beleuchtungsfahrt" im Dunkeln bzw. bei Dämmerung umfasst 3 Pflichtstunden.

Sollten Sie sich nach den Pflichtstunden in Teilbereichen noch nicht sicher im Umgang mit dem fahrzeug fühlen, können Sie selbstverständlich weitere Stunden buchen.